
Heute (Donnerstag, 15. Oktober) hat der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg das Beherbungsverbot aufgehoben. Es galt für Gäste aus sogenannten innerdeutschen “Risiko-Gebieten”, bei denen binnen sieben Tagen 50 oder mehr neue Positiv-Testungen mit dem PCR-Test auftraten.
Der Artikel in der Welt dazu ist hier.
Das ist eine gute Nachricht für alle Messe-Besucher aus den betroffenen Kreisen, die im Umland der Messe übernachten möchten oder einen unserer Wohnmobilstellplätze in unmittelbarer Messenähe gebucht haben. Es ist dazu also kein negativer COVID-19-Test mehr notwendig. Das gleiche gilt auch für unsere Aussteller, die aus diesen Regionen kommen.
Der Besuch der Adventure Southside ohne Übernachtung ist für die Betroffenen in jedem Fall möglich, unabhängig von der Entscheidung über das Beherbungsverbot.