
Seit Montag 16.08.21 gilt die 3-G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) für Veranstaltungen.
Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Personen
Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss künftig einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest (Bürgertest) vorweisen oder einen negativen PCR-Test – dieser darf höchstens 48 Stunden alt sein. Dies gilt für ganz Baden-Württemberg einheitlich – unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Damit vereinfacht Baden-Württemberg die Regelungen, da diese nun wieder landesweit einheitlich gelten.
Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kindergartenkinder und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier im Zweifel durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderreisepass oder Schülerausweis.
Erhalten bleibt für alle jedoch weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann gilt weiterhin die Maskenpflicht. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch die die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen. Pflicht bleibt auch die Erfassung der Kontaktdaten.
Der Bürgertest (Antigen-Schnelltest) bleibt bis 11. Oktober 2021 kostenlos.
Auf dem Messeparkplatz P7 (ca, 1 km vom Eingang) gibt es außerdem ein Covid-Schnelltestzentrum (Drive-In). Termine können online gebucht werden.
Weitere Testzentren in Friedrichshafen findest du hier.
Aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württemberg (Stand 14.08.21)