Veranstaltung
Die “Adventure Southside 2021″ in der Messe Friedrichshafen wird veranstaltet von
Rough Road Events GmbH
Schießhüttenstraße 23
60386 Frankfurt am Main
Deutschland
Tel.: +49 6109 768 89 35
Email: info@roughroadevents.com
Dauer: | 20.-22. August 2021 | |
Öffnungszeiten: | Freitag, 20. August 2021 | 10:00 – 18:00 Uhr |
Samstag, 21. August 2021 | 10:00 – 18:00 Uhr | |
Sonntag, 22. August 2021 | 10:00 – 18:00 Uhr | |
Aufbauzeiten: | Mittwoch, 18. August 2021 | nur nach Vereinbarung |
Donnerstag, 19. August 2021 | 08:00 – 22:00 Uhr | |
Freitag, 20. August 2021 | 07:00 – 09:30 Uhr | |
Abbauzeiten: | Sonntag, 22. August 2021 | 18:00 – 22:00 Uhr |
Montag, 23. August 2021 | 09:00 – 20:00 Uhr |
Abbauzeiten
Die Abbauzeiten sind strengstens einzuhalten. Ein Abbau der Messestände vor 18:00 Uhr am Sonntag, den 22. August 2021, ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Konventionalstrafe von € 500,00 netto erhoben.
Anmeldung und Mietvertrag
Die Anmeldung erfolgt mit dem Online-Formular auf der Webseite der Adventure Southside oder per Email. Die Anmeldung gilt erst dann, wenn eine Bestätigung seitens des Veranstalters Rough Road Events GmbH erfolgt ist und die Anmeldegebühr bezahlt wurde. Der Standplatz kann in seiner Beschaffenheit von den im Anmeldeformular gemachten Angaben abweichen. Dies betrifft die Verfügbarkeit von Strom, die tatsächlichen Maße und die Lage. Der Antragsteller wird über Abweichungen vor Abschluss des Vertrages informiert und sein Einverständnis eingeholt. Über die Zulassung eines Antragstellers entscheidet der Veranstalter.
Der Mietvertrag kommt zustande, wenn dem Aussteller die Zulassung in Form der Rechnung mitgeteilt wurde. Eine Eingangsbestätigung der Anmeldung ist keine Zulassung zur Ausstellung.
Hausordnung
Die Messe Friedrichshafen GmbH übt das Hausrecht innerhalb des abgesperrten Geländes der Veranstaltung während der Veranstaltung und den Auf- und Abbautagen aus. Die Ein- und Ausfahrt während der Ausstellung ist aus polizei- und versicherungsrechtlichen Gründen nicht gestattet. Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
Zahlungsbedingungen
Die Standmiete ist am 30. Juli 2021 fällig, soweit auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist. Der späte Zahlungstermin wird mit Hinblick auf die Unsicherheit durch den Virus COVID-19 eingeräumt.
Änderungen / höhere Gewalt / COVID-19
Falls unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, hat der Veranstalter den Aussteller hiervon unverzüglich zu unterrichten. Grundsätzlich entfällt dann der Anspruch auf Standmiete. Im Falle der Absage der Messe durch die Landesregierung wegen des Virus COVID-19 entfällt ebenfalls der Anspruch auf Standmiete. Bereits gezahlte Standmieten werden dann zurückerstattet.
Haftungsausschluss
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden. Soweit ein Verschulden nachgewiesen werden kann, wird dieses auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Haftpflichtversicherung
Der Veranstalter ist bezüglich seiner gesetzlichen Haftung versichert. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen. Die Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden Dritten gegenüber ab. Dem Aussteller wird empfohlen, für den Stand eine separate Ausstellerversicherung abzuschließen.
Rücktritt
Wird dem Aussteller nach verbindlicher Anmeldung ein Rücktritt zugestanden, so sind 100% der Miete als Kostenentschädigung an den Veranstalter zu entrichten.
Sicherheit und Unfallverhütung
Der Aussteller hat alle einschlägigen Vorschriften, auch die der örtlichen Sicherheitsbehörden, zu beachten. Der Aussteller verpflichtet sich, nur solche Maschinen, Apparate und Anlagen zu zeigen und vorzuführen, die den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Jeder Aussteller hat einen funktionsfähigen Feuerlöscher bereit zu halten.
Regelungen für den Verkauf von Waren
Die Veranstaltung ist auch eine Verkaufsveranstaltung. Es sind die Vorschriften des Rabattgesetzes, der Preisangabeverordnung und der Zugabeverordnung zu beachten. Der Handel hat unter Beachtung der allgemeinen Gesetze und nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns zu erfolgen. Der Verkauf von Lebensmitteln und Getränken ist nicht gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist der Verkauf von Waren nur von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr gestattet.
Bewachung
Der Veranstalter stellt während der Ausstellungstage durch einen Wachdienst sicher, daß keine unbefugten Fahrzeuge auf das Ausstellungsgelände kommen. Er übernimmt aber keine Haftung für Verlust oder Beschädigung.
Werbung
Jegliche Werbung ist nur innerhalb der angemieteten Standfläche erlaubt. Akkustische Werbung darf benachbarte Aussteller nicht stören. Der Aussteller ist für die Anmeldung und Entrichtung von Gebühren (GEMA, GEZ) selbst verantwortlich.
Strom
Strom kann nur für einen Teil der Stände zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung von mobilen Generatoren ist generell untersagt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.