Seit Montag 16.08.21 gilt die 3-G-NACHWEIS-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet).
TESTPFLICHT FÜR NICHT GEIMPFTE ODER GENESENE PERSONEN
Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss künftig einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest vorweisen oder einen negativen PCR-Test – dieser darf höchstens 48 Stunden alt sein. Dies gilt für ganz Baden-Württemberg einheitlich – unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis.
Erhalten bleibt für alle jedoch weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann gilt weiterhin die Maskenpflicht. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch die die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen. Pflicht bleibt auch die Erfassung der Kontaktdaten.
Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kindergartenkinder und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier im Zweifel durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderreisepass oder Schülerausweis.
COVID-19 TESTZENTREN VOR ORT
Testcenter Zeppelin (beim Zeppelinhangar)
Messestraße 132, 88046 Friedrichshafen
Termine können online gebucht werden.
Öffnungszeiten:
Montag bis Sonntag 08:00 – 18:00 Uhr
Das Testcenter befindet sich in fußläufiger Entfernung vom Eingang West hinter der Halle A1.
Covid-Schnelltestzentrum . Termine können online gebucht werden. Mit dem Auto durch den Drive-In oder zu Fuß!
Standort: Messeparkplatz P7 (ca. 1 km vom Eingang West entfernt)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 – 18:00 Uhr, Samstag: 09:00 – 15:00 Uhr, Sonntag 10:00 – 15:00 Uhr.
Der Bürgertest (Antigen-Schnelltest) bleibt bis 11. Oktober 2021 kostenlos.
Die Eintrittskarten sind nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig.
Hier einige wesentliche Punkte ohne Anspruch auf Vollständigkeit (Stand 10.08.2021)
ZUTRITTS- UND TEILNAHMEVERBOT
Der Zutritt auf das Messegelände ist nicht gestattet für Personen:
– welche in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen und wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind
– für Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen
– die über keinen Nachweis gemäß Zutrittsvoraussetzungen verfügen
VOLLREGISTRIERUNG
Alle Besucher müssen sich registrieren durch Onlinetickets bzw. Erfassungsbögen (Kontaktnachverfolgung lt. Infektionsschutzgesetz).
MUND-NASEN-SCHUTZ
ist selbst mitzubringen. In den Messehallen besteht grundsätzlich eine Tragepflicht einer medizinischen Maske. Es gelten jedoch die folgenden Ausnahmen, bei denen keine Tragepflicht für den Mund-Nasen-Schutz besteht:
- Für Kinder unter 6 Jahren
- Maskenunverträglichkeit mit ärztlichem Attest . In diesem Fall muss ein großes Corona-Schutz-Visier (Kinnvisiere nicht ausreichend) getragen werden
- Bei Inanspruchnahme von gastronomischem Service
- Im Freien ist die Maske nur dann zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
HYGIENE
Auf dem gesamten Messegelände – speziell in den Eingangs-, Hallenübergangs- und WC-Bereichen — finden Sie ausreichend Desinfektionsspender. Die Desinfektions- und Reinigungsintervalle für stark benutzte Oberflächen wie Tür- und Handgriffe sowie für den sanitären Bereich werden messeseitig entsprechend erhöht.
MINDESTABSTAND
Alle Aussteller und Besucher werden gebeten, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
LÜFTUNG
Eingangsbereiche, Messehallen, Konferenzräume und Gastronomiebereiche werden permanent mit größtmöglicher Frischluft (Außenluftqualität) versorgt.
GASTRONOMIE
Die Gastronomie- und Cateringpartner der Messe Friedrichshafen haben Ihre Bewirtungskonzepte an die aktuelle Situation angepasst und orientieren sich an der allgemein gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

TESTZENTREN IN DER REGION
Hier gibt es neben den Testmöglichkeiten im Heimatort die Option sich testen zu lassen. Bitte rechtzeitig Termin vereinbaren.
https://www.landkreis-lindau.de/Coronavirus/Testmöglichkeiten-im-Landkreis/
Die Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten – der Aussteller, Besucher, Partner und Mitarbeiter – sind für uns zentral. Wir orientieren uns hierbei am bewährten Schutz- und Hygienekonzept (Stand 26.07.2021) der Messe Friedrichshafen, das an die jeweils gültigen Verordnungen angepasst wird.
Aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württemberg (Stand 14.08.21)