Seit Montag 16.08.21 gilt die 3-G-NACHWEIS-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet). In Abstimmung mit der Messe Friedrichshafen und den zuständigen Ämtern gelten für Aussteller diese besonderen Regeln:
TESTPFLICHT FÜR NICHT GEIMPFTE ODER GENESENE AUSSTELLER
- Aussteller, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen negativen Schnelltest (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) vorlegen – die Gültigkeit dieses Testes beträgt 72 Std.
- Während Auf- und Abbauzeit muss nicht auf 3G kontrolliert werden, da diese Zeiträume im Sinne der VO nicht als Veranstaltung gelten.
- Während der gesamtem Dauer einer Veranstaltung inklusive Auf- und Abbauzeit muss der Veranstalter die Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten sicherstellen. Dazu muss nachgewiesen werden können, welche Personen das Gelände zu welchem Zeitpunkt betreten/verlassen haben..
Erhalten bleibt für alle jedoch weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann gilt weiterhin die Maskenpflicht. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch die die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen. Pflicht bleibt auch die Erfassung der Kontaktdaten.
NACHWEISPFLICHT 3-G-REGEL
• Vollständige Impfung (abschließende Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen und es muss ein inder EU zugelassener Impfstoff sein) oder
• Negatives Testergebnis
• Genesene (mindestens 28 Tage maximal 6 Monate)
DOKUMENTE FÜR DEN NACHWEIS
Für den Zutritt sind neben einem gültigen Personalausweis, entsprechende Nachweise vorzulegen:
- Impfausweis oder
- Bescheinigung eines negativen Testergebnisses durch fachkundiges Personal oder
- Für Genesene eine ärztliche Bescheinigung oder ein positiver PCR-Test (mit Datum)
Der Nachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument jeweils in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen.
COVID-19 TESTZENTREN VOR ORT
Testcenter Zeppelin (beim Zeppelinhangar)
Messestraße 132, 88046 Friedrichshafen
Termine können online gebucht werden.
Öffnungszeiten:
Montag bis Sonntag 08:00 – 18:00 Uhr
Das Testcenter befindet sich in fußläufiger Entfernung vom Eingang West hinter der Halle A1.
Covid-Schnelltestzentrum . Termine können online gebucht werden. Mit dem Auto durch den Drive-In oder zu Fuß!
Standort: Messeparkplatz P7 (ca. 1 km vom Eingang West entfernt)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 – 18:00 Uhr, Samstag: 09:00 – 15:00 Uhr, Sonntag 10:00 – 15:00 Uhr.
Der Bürgertest (Antigen-Schnelltest) bleibt bis 11. Oktober 2021 kostenlos.
Hier einige wesentliche Punkte ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
ZUTRITTS- UND TEILNAHMEVERBOT
Der Zutritt auf das Messegelände ist nicht gestattet für Personen:
– welche in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen und wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind
– für Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen
– die über keinen Nachweis gemäß Zutrittsvoraussetzungen verfügen
MUND-NASEN-SCHUTZ
ist selbst mitzubringen. In den Messehallen besteht grundsätzlich eine Tragepflicht einer medizinischen Maske. Es gelten jedoch die folgenden Ausnahmen, bei denen keine Tragepflicht für den Mund-Nasen-Schutz besteht:
- Für Kinder unter 6 Jahren
- Maskenunverträglichkeit mit ärztlichem Attest . In diesem Fall muss ein großes Corona-Schutz-Visier (Kinnvisiere nicht ausreichend) getragen werden
- Bei Inanspruchnahme von gastronomischem Service
- Im Freien ist die Maske nur dann zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
LÜFTUNG
Eingangsbereiche, Messehallen, Konferenzräume und Gastronomiebereiche werden permanent mit größtmöglicher Frischluft (Außenluftqualität) versorgt.
GASTRONOMIE
Die Gastronomie- und Cateringpartner der Messe Friedrichshafen haben Ihre Bewirtungskonzepte an die aktuelle Situation angepasst und orientieren sich an der allgemein gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Hier einige wesentliche Punkte ohne Anspruch auf Vollständigkeit (Stand 10.08.2021)
STANDBAU
Pflicht:
- Standbaukonzept hinsichtlich Abstands- und Hygieneregeln anpassen
- Den Besuchern — wenn möglich — feste Sitz- oder Stehplätze zuweisen unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern
- Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln auch beim Auf- und Abbau
- Einhaltung der technischen Richtlinien
VOLLREGISTRIERUNG
Alle zur ADVENTURE SOUTHSIDE auf dem Messegelände befindlichen Personen (Ausstellerpersonal, Besucher und Dienstleister) müssen für jeden Veranstaltungstag und auch für den Auf- und Abbau mit ihren persönlichen Daten registriert sein.
Bitte beachten Sie, daß ohne Registrierung kein Zugang zum Messegelände möglich ist. Dies gilt auch für den Auf- und Abbau. Für Aussteller bedeutet das, dass Sie sich mit ihrem gesamten Personal über unser Ticketsystem registrieren müssen.
HYGIENE
Desinfektionsmittel sind für jeden Messestand vorgeschrieben. Ebenso die Reinigung von Oberflächen nach erfolgtem Kundenbesuch. Verzichten Sie zudem bitte auf die üblichen Begrüßungsrituale und beachten Sie die Nies-/ Hustenetikette.
Auf dem gesamten Messegelände – speziell in den Eingangs-, Hallenübergangs- und WC-Bereichen — finden Sie ausreichend Desinfektionsspender. Die Desinfektions- und Reinigungsintervalle für stark benutzte Oberflächen wie Tür- und Handgriffe sowie für den sanitären Bereich werden messeseitig entsprechend erhöht.
MINDESTABSTAND
Alle Aussteller und Besucher werden gebeten, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Unterstützen Sie – wo notwendig – mit Bodenmarkierungen diese Maßnahme.
STANDPARTIES / EMPFÄNGE
sind in Corona-Zeiten nicht erlaubt, da hier der Mindestabstand nicht kontrolliert werden kann.
LÜFTUNG
Eingangsbereiche, Messehallen, Konferenzräume und Gastronomiebereiche werden permanent mit größtmöglicher Frischluft (Außenluftqualität) versorgt.
GASTRONOMIE
Die Gastronomie- und Cateringpartner der Messe Friedrichshafen haben Ihre Bewirtungskonzepte an die aktuelle Situation angepasst und orientieren sich an der allgemein gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württemberg (Stand 14.08.21)
Die Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten – der Aussteller, Besucher, Partner und Mitarbeiter – sind für uns zentral. Wir orientieren uns hierbei am bewährten Schutz- und Hygienekonzept der Messe Friedrichshafen, das an die jeweils gültigen Verordnungen angepasst wird.
TESTZENTREN IN DER REGION
Hier gibt es neben den Testmöglichkeiten im Heimatort die Option sich testen zu lassen. Bitte rechtzeitig Termin vereinbaren.
Auf Messeplarkplatz P7 (ca. 1 km vom Messeeingang entfernt): https://schnelltestzentrumfriedrichshafen.de/
https://www.landkreis-lindau.de/Coronavirus/Testmöglichkeiten-im-Landkreis/