Aktuelle Aussagen zu den Corona-Regeln im Sommer 2021 sind derzeit nicht möglich. Wir werden zu gegebener Zeit entsprechende Informationen hierzu veröffentlichen.
Die Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten – der Aussteller, Besucher, Partner und Mitarbeiter – sind für uns zentral. Wir orientieren uns hierbei am Hygienekonzept der Messe Friedrichshafen und haben im Folgenden die wichtigsten Punkte zusammengefasst (Stand Oktober 2020).
STANDBAU
Pflicht:
- Standbaukonzept hinsichtlich Abstands- und Hygieneregeln anpassen
- Den Besuchern — wenn möglich — feste Sitz- oder Stehplätze zuweisen unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern
- Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln auch beim Auf- und Abbau
- Einhaltung der technischen Richtlinien
Empfehlung:
- Ein- und Ausgänge des Messestandes begrenzen und kontrollieren
- Abstandsregeln bei Produktpräsentation und im persönlichen Gespräch einhalten (ggf. Wegeleitsystem)
- Mund-Nasen-Masken in ausreichender Menge am Stand bereithalten
- Desinfektionsmöglichkeiten am Stand vorhalten
- Getränkeausgabe nur in geschlossenen Flaschen
- Regelmäßige Reinigung der Oberflächen am Stand
VOLLREGISTRIERUNG
Alle zur ADVENTURE SOUTHSIDE auf dem Messegelände befindlichen Personen (Ausstellerpersonal, Besucher und Dienstleister) müssen für jeden Veranstaltungstag und auch für den Auf- und Abbau mit ihren persönlichen Daten registriert sein.
Bitte beachten Sie, daß ohne Registrierung kein Zugang zum Messegelände möglich ist. Dies gilt auch für den Auf- und Abbau.
Für Sie als Aussteller bedeutet das, dass Sie sich mit ihrem gesamten Personal über unser Ticketsystem registrieren müssen. Die Registrierung erfolgt über einen Gutschein-Code, den jeder Aussteller per Mail erhält.
MUND-NASEN-SCHUTZ
ist selbst mitzubringen. In den Messehallen besteht grundsätzlich eine Tragepflicht.
Es gelten jedoch die folgenden Ausnahmen, bei denen keine Tragepflicht für den Mund-Nasen-Schutz besteht:
- Auf dem Messestand, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen eingehalten wird
- Bei Inanspruchnahme von gastronomischem Service
- Auf Sitzplätzen mit einem gewährten Mindestabstand von 1,5 Metern
- Wenn ein anderweitiger, mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist (z.B. Spuckschutz)
- Maskenunverträglichkeit mit ärztlichem Attest
- Beschäftigte, sofern sich an deren Einsatzort keine Besucher aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Die aktuell gültigen Details dazu finden Sie im Punkt 1 des Schutz- und Hygienekonzepts der Messe Friedrichshafen.
HYGIENE
Desinfektionsmittel sind für jeden Messestand vorgeschrieben. Ebenso die Reinigung von Oberflächen nach erfolgtem Kundenbesuch. Verzichten Sie zudem bitte auf die üblichen Begrüßungsrituale und beachten Sie die Nies-/ Hustenetikette.
Auf dem gesamten Messegelände – speziell in den Eingangs-, Hallenübergangs- und WC-Bereichen — finden Sie ausreichend Desinfektionsspender. Die Desinfektions- und Reinigungsintervalle für stark benutzte Oberflächen wie Tür- und Handgriffe sowie für den sanitären Bereich werden messeseitig entsprechend erhöht.
MINDESTABSTAND
Alle Aussteller und Besucher werden gebeten, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Unterstützen Sie – wo notwendig – mit Bodenmarkierungen diese Maßnahme.
STANDPARTIES / EMPFÄNGE
sind in Corona-Zeiten nicht erlaubt, da hier der Mindestabstand nicht kontrolliert werden kann.
LÜFTUNG
Eingangsbereiche, Messehallen, Konferenzräume und Gastronomiebereiche werden permanent mit größtmöglicher Frischluft (Außenluftqualität) versorgt.
GASTRONOMIE
Die Gastronomie- und Cateringpartner der Messe Friedrichshafen haben Ihre Bewirtungskonzepte an die aktuelle Situation angepasst und orientieren sich an der allgemein gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
ZUTRITTS- UND TEILNAHMEVERBOT
Der Zutritt auf das Messegelände ist nicht gestattet für Personen
– welche in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen und wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind.
– welche die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen.
– welche keinen Mund-Nasen-Schutz bzw. keinen vergleichbaren Schutz (für Personen, die von der Maskenpflicht ausgenommen sind) tragen.
– aus Risikogebieten (Ausland), die keinen negativen Coronatest vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch das Beherbergungsverbot der Landesregierung Baden-Württemberg.
Stand 15.10.2020: Das Beherbergungsverbot für Baden-Württemberg und auch für viele weitere Bundesländer wurde aufgehoben.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/coronavo-beherbergungsverbot/
Die Situation kann sich jedoch verändern. Daher informieren Sie sich bitte über die aktuellen Vorgaben unter:
Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg – Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Schutz- und Hygienekonzept Messe Friedrichshafen
Stand: 14.10.2020